Immer mehr Bewerber sollen unentgeltlich zur Probe arbeiten, zunehmend auch in Berufen, die eine höhere Qualifikation erfordern. Laut Ralf Kleine, der als Personalberater in Frankfurt arbeitet, betrifft die Probearbeit fast nur gering qualifizierte Arbeitnehmer, doch die höheren Berufsgruppen würden aufschließen. Hochschulabsolventen kennen die Probearbeit ohne Bezahlung unter dem anspruchsvolleren Namen „Praktikum“.
Falle Probearbeit
Wer die Arbeitsstelle wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, ob er sich auf die Probearbeit einlassen soll. Denn Festangestellte dürfen laut Arbeitsrecht nicht gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Ralf Kleine rät dringen davor ab, zwei oder drei Urlaubstage als Probearbeit in einem anderen Unternehmen zu absolvieren. Wer dagegen eine Stelle sucht, kann jederzeit zur Probe arbeiten. Für Ralf Kleine ist es ein Unding, das die Probearbeit nicht bezahlt wird. Viele Arbeitgeber scheinen das vergessen zu haben und die meisten Probearbeiter haben nicht den Mut, nach der Bezahlung zu fragen. Viele arbeiten sogar von sich aus ohne Entlohnung, um damit die Chancen für eine Festanstellung zu erhöhen.
Förderung der Probearbeit
Arbeitslose, für die über die Probearbeit die Möglichkeit besteht, einen festen Job zu ergattern, werden von der Agentur für Arbeit gefördert. Für bis zu einem Monat übernimmt das Amt die Kosten für den Lohn, die Fahrten zur Arbeitsstelle und der Kinderbetreuung. Geld von der Agentur für Arbeit gibt es allerdings nur in den Fällen, in denen das Amt die Probearbeit befürwortet. Erfährt die Behörde erst im Nachhinein, dass ein Arbeitsloser mit ohne Lohn bei einem Unternehmen gearbeitet hat, kann sie für diese Zeit das gezahlte Arbeitslosengeld zurückverlangen.